9 - Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene [ID:40777]
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Ja, meine Damen, mein Herr und natürlich gegebenenfalls meine Damen und Herren zu Hause ganz herzlich willkommen zu der Übungsstunde zur

Besprechung unserer vierten Klausur und zugleich zur letzten Übungsstunde in diesem Semester. Ich hatte ja schon angekündigt, dass wir kommende Woche den Hörsaal,

der tatsächlich jetzt auch nicht völlig ausgenutzt wird, im Moment, dass wir den Kollegen aus dem öffentlichen Recht

für ihre Zwischenprüfung zur Verfügung stellen. Deswegen haben wir jetzt also hier die letzte Stunde heute.

Ich denke, angesichts der überschaubaren Zahl müssen wir jetzt nicht unbedingt hier mit Mikrofon und Vorleser aus dem Publikum

dann lesen den Sachverhalt selbst. Das bekomme ich dann irgendwie hin. Und dann schauen wir, dass wir hier diese Stunde

noch mit Anstand hinter uns bringen. Normalerweise habe ich ja, wenn es dann Klausurbesprechungen gibt, dann irgendwie auch immer noch eine

Statistik. Die haben wir jetzt tatsächlich noch nicht, weil es haben dann doch nochmal, ja so an die knapp 40 Leute mitgeschrieben,

die Klausur mitschreiben müssen zum Teil auch noch. Und deswegen haben wir die Klausur noch nicht korrigiert. Deswegen kann ich nicht sagen,

wie sie ausfällt. Ich habe die Hoffnung, dass sie insgesamt dann doch nochmal ein ganzes Stück besser ausfällt als die dritte und dann

wird das natürlich dann noch deutlich besser als die ersten beiden Klausuren, sodass also dann jedenfalls diejenigen, die das ganze Semester

über sich Mühe gegeben haben und dann allen Klausuren mitgeschrieben haben, dann auch irgendwie eine Chance dann haben, ihren Schein zu

bekommen bzw. auch, wenn sie noch zur Verbesserung mitgeschrieben haben, vielleicht irgendwie ihre Note so ein bisschen anzuheben, wie sie es

vorgestellt haben. Wir werden nachher darauf kommen, ich würde denken hinsichtlich der Punkte, die als Themen so in Aussicht gestellt worden sind,

hat das ganz gut übereingestimmt eigentlich mit dem Sachverhalt, sodass man da vielleicht, also jedenfalls dann nicht daran gescheit

wird. Ich meine, andere Frage ist dann immer bei diesen Open Book Klausuren und so, wie kriegt man das zu Hause auch von der Zeit her hin und so weiter mit dem

mit dem Schreiben und da ist es natürlich ein Stück weit ja vielleicht dann auch zugegebenermaßen suboptimal, solange die Examelsklausuren

noch in Hand geschrieben werden und so weiter. Aber ich denke, wie gesagt, der Sachverhalt war an sich ansonsten durchaus machbar.

Bearbeiter vermerkt, wir haben sich F, M, N und S nach dem STGB straffroh gemacht. Wir haben also relativ viele Beteiligte, um die es dann hier geht.

Allerdings letzten Endes bei vielen dieser Beteiligten dann ja nur vergleichsweise wenige Delikte oder so.

Deswegen ist es von der Gesamtmenge her sicherlich jetzt auch nicht mehr gewesen als in den anderen Klausuren. Paragrafen 265 C, 265 D

sowie 331 fortfolgende STGB sind nicht zu prüfen. Das klingt jetzt erst mal sehr, sehr exotisch eigentlich an Tatbeständen, die ja wahrscheinlich irgendwie

in einem thematischen Umfeld zum Sachverhalt liegen müssen, sonst müssten sie nicht ausgeschlossen sein. 265 C, 265 D, das ist

grob gesagt der Sportwettbetrug. Wenn die nicht zu prüfen sind, dann kann man im Grunde genommen zweierlei vielleicht so ein bisschen daraus

ableiten, nämlich dass es sinnvoll sein könnte, irgendwann mal einen Betrug zu prüfen vielleicht, weil das dann auch so Betrugsderivate sind.

Auf der anderen Seite sind es eigentlich keine echten Betrugtatbestände, sondern so Vorbereitungstdelikte, die von ihrer Struktur her, wenn Sie mal hineingucken,

eigentlich auch eher so in den oder den Korruptionsdelikten letzten Endes ähneln. Also das heißt, das muss vielleicht irgendwie jemand bei einem

Wettkampf, muss dem irgendwie oder bei einer Veranstaltung vielleicht was zugekommen worden lassen sein. Also das werden dann Dinge sein, die im Sachverhalt eine Rolle spielen

und 331 fortfolgende STGB sind nicht zu prüfen. Also es werden wohl irgendwelche potenziellen Amtsträger mitspielen, wobei natürlich gerade aufgrund

der Tatsache, dass der Vorteil der den Amtsträgern gewährt werden kann, eben soweit es wieder Begriff der Dienstausübung und des Amtsträger in ganz vielen Bereichen

gibt, kann man jetzt allein daraus, dass in diesem Bearbeitungsvermerkt die 331 fortfolgende ausgeschlossen sind, jetzt sich vielleicht noch nicht spezielles

darunter vorstellen. Wichtig war mir aber, dass Sie jetzt keine Zeit darauf verwenden, das zu prüfen, zumal das jetzt auch so eher am Rande des Kernstoffs liegt,

sondern dass Sie sich auf die anderen Delikte letzten Endes dann konzentrieren. Gut, worum geht es dann? Sachverhalt. Also, Professor K. hat zwei Leidenschaften,

Gummibärchen und den Lernerfolg seiner Studierenden. Um beiden in gleicher Weise frönen zu können, hat er sich ein Format überlegt, bei dem Studierende in einem Jura-Quiz

gegeneinander antreten können. Gegen den Einsatz einer Tüte Gummibärchen oder entsprechender Surrogate, allerdings ohne Lakritz, bzw. alternativ einer Tüte aus dem Lachgummiversum,

also von den vielen verschiedenen Sorten von Lachgummis, die es eben gibt, können sich die Studierenden bei dem Quiz anmelden. Die Gummibärchen werden den Zuschauern

dann im Hörsaal natürlich nur Corona-konform auf kleinen Tellern und dem K. auf einem großen Teller zur Verfügung gestellt. Auf den Gewinner des Quiz wartet als Hauptgewinn

ein Strafrechtskommentar mit einem Wert von circa 200 Euro. Im Grunde genommen haben wir bis hierher im wesentlichen Vorgeschichte, Story, aber Vorgeschichte,

die wir dann schon irgendwo im Sachverhalt brauchen können. Was hier aus dem Sachverhalt scheint Ihnen denn wichtig zu sein, was wir dann vielleicht mit den Informationen,

die weiter unten kommen, dann brauchen können. Bitte schön. Also das ist dann schon ganz spezifisch, ja 200 Euro, wir haben keine Geringwertigkeit bei dem,

um das sich irgendwie vielleicht die Straftat drehen könnte letzten Endes und so vom Setting, von der Konstruktion her. Wie ist hier so der Sachverhalt gestaltet,

die Geschichte, die Story gestaltet, was hat hier stattgefunden, könnte man sagen. Wenn man sagt, es gibt einen Quiz, ihr dürft mitmachen und der Gewinner dieses Quiz bekommt einen Kommentar.

Was wäre das zivilrechtlich vielleicht, zu sagen, wer das und das macht, bekommt einen Kommentar?

Das ist auch nicht so der Vertragstyp, den wir ganz häufig im Zivilrecht haben, wo die Willen zergehen. Das könnte auch wieder so eine Auslobung sein, so ähnlich,

wie wir das beim letzten Fall mit dem Quark und der Sahne hatten. Wer Quark und Sahne findet, der bekommt an der Kasse drei Euro hier.

Wer bei dem Quiz besonders gut ist, der bekommt eben ein strafrechtes Kommentar in Höhe von 200 Euro. Und wenn Sie sich da zurückerinnern, auch an den anderen Fall,

den wir hatten, also an den Fall mit Quark und Sahne im Kühlregal und so weiter, was war da sozusagen dann die interessante Brücke von dieser Auslobung sozusagen in Strafrecht?

Wie war da der Zusammenhang? Ist das eine Meldung, eine Vorsichtige hier?

Also Sie haben das einmal in Zusammenhang gebracht mit dem Vermögensschaden und da haben Sie mit dem Vermögensschaden sozusagen gesagt,

wenn jetzt die Voraussetzungen einer Auslobung oder das Auslobung, wenn die sozusagen erfüllt sind, dann haben wir die Situation,

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:15:17 Min

Aufnahmedatum

2022-02-03

Hochgeladen am

2022-02-03 22:49:08

Sprache

de-DE

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